E-Scooter auch auf Brandenburgs Straßen

Mittlerweile sind die elektrischen Roller Teil unseres Straßenbildes. Seit Juni 2019 dürfen sie offiziell im Straßenverkehr rollen. Sie sind wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Doch wie verhält man sich mit den E-Scootern? Braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Regeln und Vorschriften für E-Scooter

Wo darfst du mit dem E-Scooter Fahren?
Auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen sind die elektrischen Roller erlaubt. Nur falls diese Wege fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Es gilt, wie für andere Fahrzeuge auch, das Rechtsfahrgebot. Dazu können dir E-Roller noch auf Verkehrsflächen genutzt werden die mit einem „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ Schild ausgezeichnet sind. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Hier gilt: Schieben!

Dürfen alle E-Scooter auf die Straße?
Am Straßenverkehr teilnehmen dürfen nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis, bzw., einer Straßenzulassung. Dazu dürfen sie maximal eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Auch eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben, wenn die Roller im Straßenverkehr genutzt werden. Eine aufgeklebte Versicherungsplakette weist dies nach.

Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze auf dem E-Scooter?
Die Promillegrenze ist dieselbe wie für Autofahrende: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut auf dem E-Scooter unterwegs ist und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In aller Regel bedeutete das einen Bußgeldbescheid von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg. Ab 1,1 Promille im Blut liegt eine Straftat vor. Diese kann aber auch schon ab 0,3 Promille fällig sein, falls alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorkommen. Für alle Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille!

Weitere wichtige Fragen und Fakten auf einen Blick

Ab wie viel Jahren darfst du mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter sind keine Kinderspielzeuge. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.

Brauchst du einen Führerschein?
Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung wird nicht benötigt.

Wie viel Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?
E-Scooter sind immer nur für eine Person zugelassen, zu zweit fahren ist verboten. Auch an ein anderes Fahrzeug anhängen ist nicht erlaubt.

Musst du einen Helm tragen?
Wie auf dem Fahrrad ist ein Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert.

Welche Ausstattung muss der E-Scooter haben?
Ein Licht, eine Klingel und zwei Bremsen sind vorgeschrieben.