Führerschein mit 17: Möglichkeiten & Chancen
Besonders häufig in Unfälle verwickelt sind Jugendliche, die ihren Führerschein gerade erst gemacht haben. Insbesondere die Zeit unmittelbar nach Erwerb der Fahrerlaubnis erweist sich oft als kritisch. Den Führerschein mit 17 zu machen und ein Jahr lang in Begleitung zu fahren, senkt das Risiko. Neben der Fahrausbildung ist Erfahrung für Autofahrerinnen und Autofahrer besonders wichtig für sicheres Fahren.
Das Begleitete Fahren (kurz: BF17) macht es Fahranfängerinnen und Fahranfängern einfach, erste Erfahrungen zu sammeln, die erworbenen Fertigkeiten auszubauen und dabei sicher zu fahren. Pünktlich zum 18. Geburtstag gibt es dann den (Karten-)Führerschein. Die Möglichkeiten und Vorteile liegen auf der Hand: Wenn es allein dann los geht mit dem Auto, fühlen sich die Fahrerinnen und Fahrer schon deutlich sicherer und routinierter.
Wie funktioniert BF17?
Mit 16½ Jahren kann man sich in der Fahrschule anmelden. Dort machen Jugendliche dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische Prüfung gemacht werden. Die praktische Prüfung darf dann einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden. Wer die theoretische sowie praktische Prüfung besteht, bekommt nach dem 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Für die BF 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt diese zusammen mit einem Ausweisdokument als Fahrerlaubnis. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrenden dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Die BF17 Begleitpersonen müssen
das 30. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein (Klasse B) haben,
dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot auch beim Begleiten beachten.
Wer vor dem 18. Geburtstag ohne eine benannte Begleitperson Auto fährt, dem wird die Fahrerlaubnis wieder abgenommen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist dann auch noch die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren ist eine Erfolgsgeschichte. Dieser Erfolg ist auch wissenschaftlich bestätigt: Die BF17-Absolventinnen und Absolventen sind im ersten Jahr nur in sehr wenige Unfälle verwickelt. Auch nach der Begleitphase verursachen die jungen Erwachsenen etwa 20 Prozent weniger Unfälle. Einen so positiven Effekt auf die Sicherheit junger Fahrerinnen und Fahrer hat kaum ein anderes Verkehrssicherheitsprogramm.
Neben den vorgeschriebenen Ausrüstungsteilen gibt es noch einige empfohlene Ausstattungen, die wichtig im Straßenverkehr sind. Ein hochwertiges Schloss, ein stabiler Fahrradständer, eine Standlichtanlage mit Dynamo, sowie ein Kettenschutz sind sinnvoll. Genauso sind ein stabiler Gepäckträger sowie Schutzbleche an den Laufrädern eine nützliche Anschaffung.
Wer den Fahrraddieben das Leben schwerer machen will, sollte sein Fahrrad codieren. Eine Codierung zeigt, wer die Eigentümerin oder der Eigentümer ist und macht es so schwieriger das Fahrrad weiter zu verkaufen. Auf dem Rahmen des Fahrrads wird dabei mit einer Gravurmaschine oder einem speziellen Aufkleber ein verschlüsselter und personenbezogener Code verewigt. Die Polizei Brandenburg bietet immer wieder kostenlose Fahrradcodierungen an.
Einmal im Jahr sollte das Fahrrad auch durchgecheckt werden. Wer das nicht selber machen will, sollte sein Fahrrad in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.