MOBIL MIT DEM AUTO
In den letzten Jahrzehnten hat sich vieles verändert: Das Verkehrsaufkommen ist stark gestiegen, Autos sind technisch besser und Verkehrssituationen komplexer geworden. Senioren verfügen in der Regel über eine lange Fahrpraxis. Doch natürlich gibt es mit zunehmendem Alter auch Dinge, auf die sie stärker achten müssen als früher.
Extras im und am Auto
Hersteller entwickeln seit langem Ausstattungselemente, die ältere Menschen beim Autofahren unterstützen und ihnen das sichere Fahren erleichtern. Dazu zählen auch technische Helfer wie Abstandsregler, Spurwechselassistent (Stichwort „toter Winkel"), Einparkhilfe und Elektronische Stabilitätsprogramme (ESP).
Beim Kauf eines Wagens sollten Senioren ganz besonders auf Bequemlichkeit und Nutzerfreundlichkeit achten, z. B. beim Einstieg und der Sitzhöhe. Die Sitze und das Lenkrad sollten sich leicht in alle Richtungen verstellen lassen. Außerdem gibt es Fahrzeugmodelle mit vergrößerten Türen, die das Ein- und Aussteigen komfortabler machen. Die Anzeigen im Armaturenbrett müssen klar, übersichtlich und gut lesbar sein.
Unterwegs in der kalten Jahreszeit
Wer in der nassen und kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, muss sich besonders auf die Witterungsverhältnisse einstellen. Wenn Nebel die Sicht behindert, sollte deutlich mehr Abstand zum Vorausfahrenden gehalten werden. Sinkt die Sichtweite unter 50 Meter, darf nur noch mit maximal 50 km/h gefahren werden! Um selbst stets gut gesehen zu werden, empfiehlt die Landesverkehrswacht Brandenburg, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Bei den Vorschriften zur Bereifung im Winter kommen sowohl junge als auch ältere Fahrer regelmäßig ins Schleudern. Nach dem Gesetz ist die Fahrzeugausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Die Reifenindustrie spricht von der „7-Grad-Grenze", ab der Winterreifen aufgezogen werden sollen.
Mit den Enkeln auf Tour
Sind die Enkel mit im Auto unterwegs, ist einiges zu beachten.
Laut Gesetz müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in Kraftfahrzeugen durch Rückhaltesysteme gesichert werden, die amtlich genehmigt und für das Kindgeeignet sind. Amtlich genehmigt heißt, dass die Sitze der ECE-Norm entsprechen müssen. Die Bezeichnung ist als Aufdruck oder Aufnäher am Sitz angebracht. Der Sitz muss entsprechend der Größe und dem Gewicht des Kindes geeignet sein.
Um Kinder nicht nur bei einer Frontalkollision, sondern auch beim Seitenaufprall zu schützen, sollten sie bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern mit einem Kindersitz, der über Rückenlehne und Kopfstütze verfügt, gesichert werden. Von der Verwendung einfacher Sitzerhöher oder Sitzkissen rät die Verkehrswacht dringend ab.
Bleiben Sie im Training!
Die Landesverkehrswacht Brandenburg bietet speziell für Senioren Verkehrssicherheitstage sowie Mobilitäts- und Fahrsicherheitstrainings an.
Beim Mobilitätstraining haben Sie die Möglichkeit, aus einer breiten Palette von Modulen ein individuelles Programm zusammenzustellen. So können Sie sich beispielsweise im theoretischen Teil zu Themen wie „Medikamente und Straßenverkehr" oder „Absetzen von Unfallmeldungen" informieren oder ganz praktisch noch einmal das Präzisionsfahren in engen Bereichen, Gefahrenbremsungen oder auch das Ausweichen bei Hindernissen üben. Die Verkehrswächter haben viele wertvolle Tipps für Sie.
Informationen zum Mobilitätstraining und zur Anmeldung erhalten Sie unter www.landesverkehrswacht-brandenburg.de und bei den örtlichen Verkehrswachten.